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Wichtige Information zum Thema Arbeitseinsatz

Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung ab 16 Jahre ist verpflichtet, jährlich mind. 3 Stunden "Arbeitseinsatz" auf der Tennisanlage abzuleisten. Dieser "Arbeitseinsatz" kann beim Auf- bzw. Abbau der Plätze oder auch zwischenzeitlich erfolgen. Die geleisteten Stunden sind beim Sportwart anzugeben. Nicht geleistete "Arbeitsstunden" werden mit zur Zeit 7,50 Euro pro Stunde berechnet und im neuen Jahr belastet.