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Wichtige
Information zum Thema Arbeitseinsatz
Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung ab 16 Jahre ist verpflichtet,
jährlich mind. 3 Stunden "Arbeitseinsatz" auf der Tennisanlage
abzuleisten.
Dieser "Arbeitseinsatz" kann beim Auf- bzw. Abbau der Plätze
oder auch
zwischenzeitlich erfolgen. Die geleisteten Stunden sind beim Sportwart
anzugeben.
Nicht geleistete "Arbeitsstunden" werden mit zur Zeit 7,50 Euro pro
Stunde
berechnet und im neuen Jahr belastet.
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